Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit 25.05.2018 in Kraft

Liebe Benützer der Öffentlichen Bibliothek Altenfelden !

Auf Grund der neuen, jetzt gültigen Datenschutz-Bestimmungen ist es erforderlich,
dass Ihnen als Benutzer neuerlich eine Leser-Erklärung (= Bibliotheks-Ordnung) zur
Kenntnis gebracht wird, die Ihrerseits als Benutzer oder als Erziehungsberechtigter
zu unterzeichnen ist
.
Diese neue Leser-Erklärung beinhaltet eine Information über die Verwendung und den Schutz
der von Ihnen bekanntgegebenen persönlichen Daten, sowie die Abfragen über Fotoerlaubnis
und Ausleihhistorie (= Auskunft für den Benutzer, welche Medien er bereits entlehnt
bzw. gelesen hat)

Wir bedauern, dass diese nochmalige Leser-Erklärung auch Ihnen möglicherweise umständlich
erscheint, sie ist jedoch in Hinblick auf die strengeren Datenschutz-Bestimmungen erforderlich
und stellt auch für uns als Team der Öffentlichen Bibliothek eine erhebliche Mehrarbeit dar.

Die von Ihnen ursprünglich unterschriebene Leser-Erklärung (bei Eintritt in die Bibliothek)
ist in der Bibliothek abgelegt; die Benutzer-Nummer bleibt unverändert.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis
Team der Öffentlichen Bibliothek Altenfelden